Gravierbar

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Unter "garvierbar" versteht man, dass eine Waffe, Stab, Schild ect. mit einer Inschrift ausgerüstet werden kann. Dazu muss der betreffende Gegenstand über einen "Inschriften-Slot" verfügen. Das erkennt man daran, dass der Gegenstand entweder schon ein Inschrift besitzt, die beliebig überschrieben bzw. neu ausgerüstet werden kann, oder der Gegenstand über den Zusatz "Inschrift: Keine" verfügt.