Bearbeiten von „Intervention des Richters“
Aus GuildWiki
Du bearbeitest diese Seite unangemeldet. Wenn du speicherst, wird deine aktuelle IP-Adresse in der Versionsgeschichte aufgezeichnet und ist damit unwiderruflich öffentlich einsehbar. Wenn du das nicht möchtest, registriere dich. Das ist kostenlos und ohne Angabe einer E-Mail-Adresse möglich.
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden.
Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
| nutzt = Schaden | | nutzt = Schaden | ||
| beschreibung = | | beschreibung = | ||
− | 10 Sekunden lang wird das nächste Mal, wenn der [[Verbündeter|Verbündete]] (oder Ihr selbst) Schaden erleidet, der tödlich wäre, dieser [[Schaden]] aufgehoben und ein [[Gegner|Feind]] [[in der Nähe]] erleidet {{p1|30|180|Mö}} Punkte | + | 10 Sekunden lang wird das nächste Mal, wenn der [[Verbündeter|Verbündete]] (oder Ihr selbst) Schaden erleidet, der tödlich wäre, dieser [[Schaden]] aufgehoben und ein [[Gegner|Feind]] [[in der Nähe]] erleidet {{p1|30|180|Mö}} Punkte [[Schaden]]. |
| kurzbeschreibung = 10 Sekunden: Hebt den nächsten Schaden auf, der zum Tod führen würde. Aufhebungswirkung: Richtet bei einem Feind in der Nähe des Verbündeten (bzw. Euch selbst) {{p1|30|180|Mö}} Punkte heiligen Schaden an. | | kurzbeschreibung = 10 Sekunden: Hebt den nächsten Schaden auf, der zum Tod führen würde. Aufhebungswirkung: Richtet bei einem Feind in der Nähe des Verbündeten (bzw. Euch selbst) {{p1|30|180|Mö}} Punkte heiligen Schaden an. | ||
}} | }} |