Bearbeiten von „Geister herbeirufen“

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  | name = Geister herbeirufen
 
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| rollenspiel = ja
 
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Alle von Euch kontrollierten Geister unternehmen einen Schattenschritt zu Eurer Position und erhalten {{p2|60|100|R}} Lebenspunkte.
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Alle von Euch kontrollierten Geister unternehmen einen Schattenschritt zu Eurer Position und erhalten '''40...100''' Lebenspunkte.
| kurzbeschreibung = Von Euch kontrollierte Geister machen einen Schattenschritt zu Eurer Position und erhalten {{p2|60|100|R}} Lebenspunkte.
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}}<noinclude> <!-- das noinclude ist wichtig; bitte nicht entfernen -->
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==Wie erlangt man diese Fertigkeit?==
 
==Wie erlangt man diese Fertigkeit?==
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*[[Kurzick-Bürokrat]]
 
*[[Kurzick-Bürokrat]]
  
==Hinweise==
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{{Bug|Laut der deutschen Version erhalten die Geister 0 Lebenspunkte. Richtig ist aber, was hier steht.}}
*Es werden nur die vom Wirker selbst erschaffenen Geister herbeigerufen.
 
*Die Fertigkeit wirkt auch über größere Entfernungen (etwas mehr als Kompass-Reichweite).
 
*Nach dem Herbeirufen stehen die Geister verteilt links und rechts vom Wirker dieses Zaubers.
 
*Auch wenn die Geister zuvor exakt auf einem Fleck standen - weil sie z. B. vorher an demselben Ort erschaffen wurden - stehen sie nach dem Herbeiteleportieren nebeneinander.
 
*Praktisch wegen der kurzen Wiederaufladezeit. Dadurch kann man in kurzer Zeit seine Geister um einen hohen Betrag heilen.
 
*Sehr gut anwendbar bei Geistern, die eine lange Lebenszeit haben, wie z. B. [[Vampirismus]] oder [[Schmerzen]].
 
*Dies ist die einzige Fertigkeit womit man alle eigenen Geister an seine Stelle herbeirufen kann.
 
*Falls der Geist den Schattenschritt nicht richtig ausführen kann, da etwas im Weg ist, wird er trotzdem geheilt.
 
*Wenn zwei gleiche Geister hiermit in Reichweite kommen würden, stirbt derjenige von den beiden der zuvor am weitesten vom Wirker weg stand.
 
*Die Geister werden durch den Schattenschritt nicht unterbrochen.
 
 
 
==Ähnliche Fertigkeiten==
 
* {{fertigkeit icon|Geist entziehen}}
 
 
{{en|Summon Spirits}}
 
{{en|Summon Spirits}}
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</noinclude>
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